

Den Umgang mit Waffen oder Munition regelt das Waffengesetz des Bundes. Wenn man auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen will, benötigt man einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende entweder die Ausstellung, Verlängerung, Änderung oder Austragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses beantragen.
Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Europäischen Feuerwaffenpass beantragen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/europaeischen-feuerwaffenpass-beantragen.html.
Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten, diese finden Sie hier.
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten kaufen Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA.
1. Die Einrichtung und Inbetriebnahme Ihres Online-Antragsassistenten ist kostenpflichtig. Sie erfolgt auf Basis eines individuellen Angebotes, das Sie mit unserer Bestellbestätigung erhalten werden und beauftragen müssen. Nach Ihrer Angebotsbeauftragung erhalten Sie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten automatisch. Die Inbetriebnahme erfolgt i.d.R. innerhalb von 4 Wochen. Im Anschluss daran geht der Online-Antragsassistent in die Wartung- und Pflegebetreuung durch KISA über.
2. Das Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Europäischen Feuerwaffenpass beantragen entspricht der Kategorie "einfach".