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Onlineantrag Übermittlungssperre Ausländerzentralregister
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Onlineantrag Übermittlungssperre Ausländerzentralregister

Leben Ausländer mehr als 90 Tage in Deutschland stehen deren personenbezogenen Daten in einem zentralen Register für Ausländer. Öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen können Informationen aus dem Ausländerzentralregister erhalten. Wer dort eingetragen ist, kann beantragen, dass dessen Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Mit Hilfe dieses OAA kann der Antragstellende eine Übermittlungssperre im Ausländerzentralregister online auf Amt24 eintragen oder löschen lassen.

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.
  • Nutzung eID: Um diesen OAA nutzen zu können, muss sich der Antragstellende mit der Online-Ausweisfunktion eID authentifizieren.

Nähere Informationen zum OAA Übermittlungssperre Ausländerzentralregister finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/uebermittlungssperre-auslaenderzentralregister.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2025

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2025 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2025. Ab dem 01.01.2026 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Übermittlungssperre Ausländerzentralregister entspricht der Kategorie "einfach"