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Onlineantrag Haltung gefährlicher Hunde
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  • Onlineantrag Haltung gefährlicher Hunde

Onlineantrag Haltung gefährlicher Hunde

Wer einen gefährlichen Hund halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Gefährliche Hunde sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird (ausgenommen Welpen und Junghunde bis sechs Monate), wie z.B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder Pitbull-Terrier.

Im Einzelfall gefährliche Hunde sind Hunde, die sich gegenüber Menschen und Tieren als aggressiv erwiesen haben, die zum Hetzen oder Reißen von Wild/Nutztieren neigen oder durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben.

Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende die Haltung eines gefährlichen Hundes online auf Amt24 beantragen:

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte 
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum OAA Haltung gefährlicher Hunde finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/haltung-gefaehrlicher-hunde.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Haltung gefährlicher Hunde entspricht der Kategorie "einfach"