Wer einen gefährlichen Hund halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Gefährliche Hunde sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird (ausgenommen Welpen und Junghunde bis sechs Monate), wie z.B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder Pitbull-Terrier.
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind Hunde, die sich gegenüber Menschen und Tieren als aggressiv erwiesen haben, die zum Hetzen oder Reißen von Wild/Nutztieren neigen oder durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben.
Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende die Haltung eines gefährlichen Hundes online auf Amt24 beantragen:
Nähere Informationen zum OAA Haltung gefährlicher Hunde finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/haltung-gefaehrlicher-hunde.html.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.
(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.
(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.