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Onlineantrag Veränderungsmitteilung Wohngeld
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Onlineantrag Veränderungsmitteilung Wohngeld

Die Bewilligung von Wohngeld wird für einen festgelegten Zeitraum ausgesprochen. Für eine Weiterbewilligung muss der Antrag auf Wohngeld wiederholt gestellt werden (= Weiterleistungsantrag).

  • Zielgruppe: alle sächsischen Wohngeldbehörden
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Bereitstellung der Antragsdaten im Fachverfahren DiWo und Ablage der Antragsdaten sowie Anlagen/Nachweise in einem Transferverzeichnis. Notwendige Unterlagen (bspw. Mietverträge, Verdienstbescheinigungen etc.) können elektronisch übermittelt und für das jeweilige Dokumentenmanagementsystem (E-Akte) verwendet werden.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Veränderungsmitteilung Wohngeld beantragen finden Sie unter Veränderungsmitteilung Wohngeld

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.

(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.