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Onlineantrag Veränderungsmitteilung Wohngeld
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Onlineantrag Veränderungsmitteilung Wohngeld

Die Bewilligung von Wohngeld wird für einen festgelegten Zeitraum ausgesprochen. Für eine Weiterbewilligung muss der Antrag auf Wohngeld wiederholt gestellt werden (= Weiterleistungsantrag).

  • Zielgruppe: alle sächsischen Wohngeldbehörden
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Bereitstellung der Antragsdaten im Fachverfahren DiWo und Ablage der Antragsdaten sowie Anlagen/Nachweise in einem Transferverzeichnis. Notwendige Unterlagen (bspw. Mietverträge, Verdienstbescheinigungen etc.) können elektronisch übermittelt und für das jeweilige Dokumentenmanagementsystem (E-Akte) verwendet werden.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Veränderungsmitteilung Wohngeld beantragen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/veraenderungsmitteilung-wohngeld.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2025.

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2025 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2025. Ab dem 01.01.2026 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Veränderungsmitteilung Wohngeld entspricht der Kategorie "einfach"