Sie möchten die Bäume im Stadt- oder Gemeindegebiet erhalten, dann können Sie in manchen Städten und Gemeinden Baumpate werden.
Bäume im Stadt- oder Gemeindegebiet führen ein Leben unter erschwerten Bedingungen. Mit einer Geldspende könnte man Baumpate werden. Abgestorbene oder geschädigte Bäume werden so ersetzt oder leere Standorte neu belebt. In Parkanlagen kann die Stadt oder Gemeinde bestehendes Grün erweitern. Je nach Regelung der Stadt- oder Gemeinde besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, den Bereich zu Füßen des Baumes selbst zu pflegen beziehungsweise den Baum zu gießen. Einzelne Städte und Gemeinden würdigen das Engagement, indem eine Widmung angebracht wird.
Nähere Informationen zum OAA finden Sie unter: https://ozg.kisa.it/de/baumpatenschaft/baumpatenschaft.html.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.
(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.
(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.