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Onlineantrag Baumpatenschaft
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Onlineantrag Baumpatenschaft

Sie möchten die Bäume im Stadt- oder Gemeindegebiet erhalten, dann können Sie in manchen Städten und Gemeinden Baumpate werden.

Bäume im Stadt- oder Gemeindegebiet führen ein Leben unter erschwerten Bedingungen. Mit einer Geldspende könnte man Baumpate werden. Abgestorbene oder geschädigte Bäume werden so ersetzt oder leere Standorte neu belebt. In Parkanlagen kann die Stadt oder Gemeinde bestehendes Grün erweitern. Je nach Regelung der Stadt- oder Gemeinde besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, den Bereich zu Füßen des Baumes selbst zu pflegen beziehungsweise den Baum zu gießen. Einzelne Städte und Gemeinden würdigen das Engagement, indem eine Widmung angebracht wird.

  • Zielgruppe: alle Kommunen außer Landkreise
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum OAA finden Sie unter: https://ozg.kisa.it/de/baumpatenschaft/baumpatenschaft.html.

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent entspricht der Kategorie "einfach"