Onlineantrag Spielhallen
Wenn man gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen zu folgendem Zweck betreiben möchte, benötigt man eine Erlaubnis:
- Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und/oder
- Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn
Zusätzlich benötigt man eine Aufstellererlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes. Außerdem ist zu beachten, dass man für das Betreiben einer Spielhalle ebenso eine glücksspielrechtliche Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen benötigt. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende diese Erlaubnis online auf Amt24 beantragen.
- Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise, kreisfreie Städte und große Kreisstädte
- Preiskategorie: einfach
- Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.
Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Spielhallen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/spielhallen.html.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2025.
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.
(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2025 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.
(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2025. Ab dem 01.01.2026 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Spielhallen entspricht der Kategorie "einfach".