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Onlineantrag Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
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  • Onlineantrag Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen

Onlineantrag Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerhalb der Silvesterzeit, sowie die Lagerung ab einer bestimmten Menge bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörden. Sollen beispielsweise Feuerwerkskörper der Kategorie II zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember abgebrannt werden, egal ob gewerblich oder von einer Privatperson, muss grundsätzlich eine Ausnahme des Abbrennverbots beantragt werden. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten kann der Antragsstellende diese Ausnahmegenehmigung jederzeit online auf Amt24 beantragen.

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/private-feuerwerke-ausnahmegenehmigung-vom-verbot-des-abbrennens-beantragen.html.  

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen entspricht der Kategorie "einfach".