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Onlineantrag Sonntags-, Feiertags- und Ferienreisefahrverbot
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  • Onlineantrag Sonntags-, Feiertags- und Ferienreisefahrverbot

Onlineantrag Sonntags-, Feiertags- und Ferienreisefahrverbot

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5t und Lkw-Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt auch an Samstagen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli bis einschließlich 31. August zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr. Bestimmte Fahrzeuge und Transporte bestimmter Waren sind von diesem Fahrverbot ausgeschlossen. Für alle anderen Fahrten benötigt man eine Ausnahmegenehmigung. Mit Hilfe dieses OAA kann der Antragstellende eine solche Ausnahmegenehmigung online auf Amt24 beantragen:

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte 
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum OAA Anerkennung Sonntags-, Feiertags- und Ferienreisefahrverbot finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/sonntags-feiertags-und-ferienreisefahrverbot.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.

(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.