Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. schließen
Onlineantrag SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen
search
  • Onlineantrag SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen

Onlineantrag SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen für eine bestimmte Abgabenart (z.B. Hundesteuer, Miete) stimmt der Antragstellende dem Einzug der bei seiner Kommune fälligen Zahlung zu und erteilt seinem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die fälligen Beträge einer Forderung können so automatisch von seinem Konto eingezogen werden und er erspart sich einzelne Daueraufträge. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende dies online über Amt24 tun.

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Kategorie: einfach
  • keine Fachverfahrensanbindung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standardformaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.
  • Nutzung eID: Um diesen Onlineantrag nutzen zu können, muss sich der Antragstellende mit der Online-Ausweisfunktion eID authentifizieren.   

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/sepa-lastschriftmandat-fuer-wiederkehrende-zahlungen-erteilen.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2025

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2025 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2025. Ab dem 01.01.2026 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen entspricht der Kategorie "einfach"