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Onlineantrag Hundesteuer
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Onlineantrag Hundesteuer

Der Onlineantrag Hundesteuer enthält die Anträge Hundsteueranmeldung, Hundesteuerabmeldung, Hundesteuerermäßigung/-befreiung, Änderungsanzeige sowie Ersatz der Hundesteuermarke.
Das Halten eines Hundes ist in Deutschland steuerpflichtig und muss angemeldet sowie abgemeldet werden.
Wenn man aufgrund einer Behinderung auf einen Hund angewiesen ist, ist man in der Regel von der Hundesteuer befreit.
Haben sich Anschrift oder Name der hundehaltenden Person geändert müssen Sie dies der zuständigen Kommune in einer Änderungsanzeige gemeldet werden.
Bei Abnutzung oder Verlieren der Hundesteuermarke muss diese ersetzt werden. Dafür fallen für den Bürger Ersatzgebühren an.

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Kategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Hundesteuer finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/hundesteuer.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Hundesteuer entspricht der Kategorie "einfach".