Onlineantrag Anzeige eines Feuerwerkes
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist grundsätzlich verboten. Außerhalb dieser Bereiche hat der Inhaber einer Erlaubnisurkunde oder eines behördlichen Befähigungsscheines ein beabsichtigtes Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Dazu zählt auch die Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen in Anwesenheit von Besuchern. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende ein Feuerwerk online auf Amt24 anzeigen.
- Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
- Preiskategorie: einfach
- Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.
Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Anzeige eines Feuerwerkes finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/anzeige-eines-feuerwerkes.html.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024.
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.
(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.
(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Anzeige eines Feuerwerkes entspricht der Kategorie "einfach".