Onlineantrag Haltverbot für Umzugstransporte beantragen
Für einen Umzug kann man ein Haltverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Haltverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten Haltverbot für Umzugstransporte beantragen kann der Antragstellende diese Genehmigung online über Amt24 bei seiner Kommune beantragen.
- Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
- Kategorie: einfach
- keine Fachverfahrensanbindung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standardformaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.
Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Haltverbot für Umzugstransporte beantragen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/haltverbot-fuer-umzugstransporte.html.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024.
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.
(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.
(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Haltverbot für Umzugstransporte beantragen entspricht der Kategorie "einfach".