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Onlineantrag Heilberufliche Niederlassungsanzeige
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Onlineantrag Heilberufliche Niederlassungsanzeige

Wenn Personen in Heilberufen selbständig tätig werden wollen, muss die Aufnahme der Tätigkeit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Ebenso müssen Änderungen (bspw. der Fachrichtung, der Praxisanschrift oder der Kontaktdaten) und die Aufgabe der Tätigkeit angezeigt werden. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten Heilberufliche Niederlassungsanzeige kann dies online über Amt24 erfolgen.

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: mittel
  • Besonderheiten: Das Paket enthält drei Antragsassistenten:
      1. Niederlassungsanzeige, Anmeldung
      2. Niederlassungsanzeige, Ummeldung
      3. Niederlassungsanzeige, Abmeldung
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten können vollständig in das Fachverfahren OctoWare® TN importiert und dort nahtlos weiterverarbeitet werden. Notwendige Unterlagen (bspw. die Approbation oder Berufserlaubnis) können ebenso elektronisch übermittelt und in das Fachverfahren integriert werden.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Heilberufliche Niederlassungsanzeige inkl. Demoversion finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/heilberufliche-niederlassungsanzeige.html.

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Heilberufliche Niederlassungsanzeige entspricht der Kategorie „mittel“