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Onlineantrag Heilberufliche Niederlassungsanzeige
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Onlineantrag Heilberufliche Niederlassungsanzeige

Wenn Personen in Heilberufen selbständig tätig werden wollen, muss die Aufnahme der Tätigkeit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Ebenso müssen Änderungen (bspw. der Fachrichtung, der Praxisanschrift oder der Kontaktdaten) und die Aufgabe der Tätigkeit angezeigt werden. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten Heilberufliche Niederlassungsanzeige kann dies online über Amt24 erfolgen.

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: mittel
  • Besonderheiten: Das Paket enthält drei Antragsassistenten:
      1. Niederlassungsanzeige, Anmeldung
      2. Niederlassungsanzeige, Ummeldung
      3. Niederlassungsanzeige, Abmeldung
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten können vollständig in das Fachverfahren OctoWare® TN importiert und dort nahtlos weiterverarbeitet werden. Notwendige Unterlagen (bspw. die Approbation oder Berufserlaubnis) können ebenso elektronisch übermittelt und in das Fachverfahren integriert werden.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Heilberufliche Niederlassungsanzeige inkl. Demoversion finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/heilberufliche-niederlassungsanzeige.html.

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.

(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.