Onlineantrag Leichen- und Bestattungswesen
Im Rahmen eines Sterbefalls müssen viele gesetzliche Regelungen beachtet und Behördengänge erledigt werden. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten Leichen- und Bestattungswesen können sich Hinterbliebene und Bestattungsunternehmen jederzeit online über Amt24 an das zuständige Gesundheitsamt wenden und nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz notwendige Anträge stellen.
- Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
- Preiskategorie: komplex
- Besonderheiten: Das Paket enthält vier Antragsassistenten:
- Bestattungsfrist, Verlängerung beantragen
- Ergebnisbericht 2. Leichenschau übermitteln
- Leichenpass beantragen
- Feuerbestattung, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes
- Datenbereitstellung: Die Antragsdaten können vollständig in das Fachverfahren OctoWare® TN importiert und dort nahtlos weiterbearbeitet werden. Notwendige Unterlagen (bspw. Vollmacht der Angehörigen, Genehmigungen von Gemeindeverwaltung oder Staatsanwaltschaft etc.) können ebenso elektronisch übermittelt und in das Fachverfahren integriert werden.
Nähere Informationen zum OAA Leichen- und Bestattungswesen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/leichen-und-bestattungswesen.html.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024.
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.
(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.
(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Leichen- und Bestattungswesen entspricht der Kategorie „komplex“.