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Onlineantrag Leichen- und Bestattungswesen
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  • Onlineantrag Leichen- und Bestattungswesen

Onlineantrag Leichen- und Bestattungswesen

Im Rahmen eines Sterbefalls müssen viele gesetzliche Regelungen beachtet und Behördengänge erledigt werden. Mit Hilfe des Online-Antragsassistenten Leichen- und Bestattungswesen können sich Hinterbliebene und Bestattungsunternehmen jederzeit online über Amt24 an das zuständige Gesundheitsamt wenden und nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz notwendige Anträge stellen.

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: komplex
  • Besonderheiten: Das Paket enthält vier Antragsassistenten:
    1. Bestattungsfrist, Verlängerung beantragen
    2. Ergebnisbericht 2. Leichenschau übermitteln
    3. Leichenpass beantragen
    4. Feuerbestattung, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten können vollständig in das Fachverfahren OctoWare® TN importiert und dort nahtlos weiterbearbeitet werden. Notwendige Unterlagen (bspw. Vollmacht der Angehörigen, Genehmigungen von Gemeindeverwaltung oder Staatsanwaltschaft etc.) können ebenso elektronisch übermittelt und in das Fachverfahren integriert werden.

Nähere Informationen zum OAA Leichen- und Bestattungswesen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/leichen-und-bestattungswesen.html.

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.

(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.