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Onlineantrag Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern
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Onlineantrag Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern

Änderungen an einem Denkmal, wie Schäden, Veräußerung oder Nutzungsänderungen müssen bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt werden. Gründe zur Anzeige liegen vor, wenn

  • sich die Nutzung eines Kulturdenkmals ändert,
  • Schäden und Mängel am Kulturdenkmal auftreten, die seine Erhaltung gefährden oder
  • ein Kulturdenkmal veräußert wird

Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende diese Änderungenan einem Denkmal online auf Amt24 anzeigen.

  • Zielgruppe: alle unteren Denkmalschutzbehörden
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/schaeden-maengel-und-nutzungsaenderungen-von-kulturdenkmaelern.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern entspricht der Kategorie "einfach"