Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. schließen
Onlineantrag Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern
search
  • Onlineantrag Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern

Onlineantrag Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern

Änderungen an einem Denkmal, wie Schäden, Veräußerung oder Nutzungsänderungen müssen bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt werden. Gründe zur Anzeige liegen vor, wenn

  • sich die Nutzung eines Kulturdenkmals ändert,
  • Schäden und Mängel am Kulturdenkmal auftreten, die seine Erhaltung gefährden oder
  • ein Kulturdenkmal veräußert wird

Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende diese Änderungenan einem Denkmal online auf Amt24 anzeigen.

  • Zielgruppe: alle unteren Denkmalschutzbehörden
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Schäden, Mängel und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmälern finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/schaeden-maengel-und-nutzungsaenderungen-von-kulturdenkmaelern.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.

(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.