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Onlineantrag Sterbefallanzeige
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Onlineantrag Sterbefallanzeige

Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein, zum Beispiel in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, oder Gefängnis, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet. Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, zeigt die Staatsanwaltschaft dem Standesamt den Sterbefall an. Dieser Online-Antragsassistent kann lediglich von Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Bestattungsunternehmen genutzt werden. (Vor-)Anzeigen durch natürliche Personen, Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörden wurden bei der Konzeption ausgeschlossen.

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: mittel
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten werden automatisch als xPersonenstand-Nachricht über OSCI in Ihr AutiSta übermittelt. Die originalen Antragsdaten und Nachweise müssen anderweitig abgelegt werden. Diese werden beispielsweise auf einem für Ihr Standesamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Sterbefallanzeige finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/sterbefallanzeige.html.

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024.

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Sterbefallanzeige entspricht der Kategorie "mittel".

Die Anbindung an das Fachverfahren Autista ist mit Folgekosten verbunden (siehe KISA-Preisliste im Intranet).