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Onlineantrag Sterbefallanzeige
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Onlineantrag Sterbefallanzeige

Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein, zum Beispiel in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, oder Gefängnis, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet. Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, zeigt die Staatsanwaltschaft dem Standesamt den Sterbefall an. Dieser Online-Antragsassistent kann lediglich von Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Bestattungsunternehmen genutzt werden. (Vor-)Anzeigen durch natürliche Personen, Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörden wurden bei der Konzeption ausgeschlossen.

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen
  • Preiskategorie: mittel
  • Datenbereitstellung: Die Antragsdaten werden automatisch als xPersonenstand-Nachricht über OSCI in Ihr AutiSta übermittelt. Die originalen Antragsdaten und Nachweise müssen anderweitig abgelegt werden. Diese werden beispielsweise auf einem für Ihr Standesamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Sterbefallanzeige finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/sterbefallanzeige.html.

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.

(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.