Onlineantrag Kulturgüter, Bescheinigung für Steuerbegünstigungen beantragen
Um steuerliche Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern zu beanspruchen, benötigt der Eigentümer bzw. eine bevollmächtigte oder vertretungsbefugte Person eine entsprechende Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, die als Nachweis beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden kann. Die Kulturgüter dürfen dabei weder zur Erzielung von Einkünften noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende diese Steuerbescheinigung online auf Amt24 beantragen.
- Zielgruppe: alle unteren Denkmalschutzbehörden
- Preiskategorie: einfach
- Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.
Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Kulturgüter, Bescheinigung für Steuerbegünstigungen beantragen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/kulturgueter-bescheinigung-fuer-steuerbeguenstigungen-beantragen.html.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024.
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.
(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.
(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Kulturgüter, Bescheinigung für Steuerbegünstigungen beantragen entspricht der Kategorie "einfach".