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Onlineantrag Kleine Lotterien und Ausspielungen
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  • Onlineantrag Kleine Lotterien und Ausspielungen

Onlineantrag Kleine Lotterien und Ausspielungen

Eine Lotterie liegt vor, wenn einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. Können anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden, liegt eine Ausspielung vor. Die Durchführung einer Lotterie oder Ausspielung (auch Tombola) muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, muss anstelle der Anzeige eine glücksspielrechtliche Erlaubnis bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende die kleine Lotterie oder Ausspielung online auf Amt24 anzeigen.

  • Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen 
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Kleine Lotterien und Ausspielungen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/kleine-lotterien-und-ausspielungen.html.

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten. Die Dienste und Leistungen für den Service und Betrieb unserer Online-Anträge werden aus dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert (§ 29 (2) SächsFAG). Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Sicherstellung der entsprechenden Finanzmittel garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie in Form einer Zustimmungserklärung hier. Der Zustimmungserklärung wird beim Bestellvorgang während des Bestellprozesses zugestimmt, sofern noch keine Zustimmung erfolgte.

(1.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Finanzierung/Förderung erfolgt eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte.