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Onlineantrag Befreiung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
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  • Onlineantrag Befreiung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Onlineantrag Befreiung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) bestimmt die gesetzlichen Feiertage, die Gedenk- und Trauertage sowie die religiösen Feiertage. Es regelt auch, welche Handlungen und Veranstaltungen während dieser Tage verboten sind. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Ordnungsbehörde auf Antrag von bestimmten Verboten Befreiungen erteilen. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende die Befreiung vom verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit online auf Amt24 beantragen.

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte 
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Befreiung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/befreiung-vom-verbot-der-sonn-und-feiertagsarbeit.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Befreiung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit entspricht der Kategorie "einfach"