

Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Der unerlaubte Umgang mit Waffen ist eine Straftat oder – in bestimmten Fällen – zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Der "Kleine Waffenschein" wird benötigt, wenn man eine Schreckadschusswaffe, eine Reizstoffwaffe oder eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung bei sich führen will. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende einen solchen kleinen Waffenschein online auf Amt24 beantragen.
Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Kleinen Waffenschein beantragen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/kleinen-waffenschein-beantragen.html.
Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten, diese finden Sie hier.
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten kaufen Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA.
1. Die Einrichtung und Inbetriebnahme Ihres Online-Antragsassistenten ist kostenpflichtig. Sie erfolgt auf Basis eines individuellen Angebotes, das Sie mit unserer Bestellbestätigung erhalten werden und beauftragen müssen. Nach Ihrer Angebotsbeauftragung erhalten Sie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten automatisch. Die Inbetriebnahme erfolgt i.d.R. innerhalb von 4 Wochen. Im Anschluss daran geht der Online-Antragsassistent in die Wartung- und Pflegebetreuung durch KISA über.
2. Das Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Kleinen Waffenschein beantragen entspricht der Kategorie "einfach".