Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. close
Onlineantrag Gewerbeerlaubnis beantragen - Bewachungsgewerbe (§34a GewO)
search
  • Onlineantrag Gewerbeerlaubnis beantragen - Bewachungsgewerbe (§34a GewO)

Onlineantrag Gewerbeerlaubnis beantragen - Bewachungsgewerbe (§34a GewO)

Unter Bewachung i. S. d. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Für die gewerbsmäßige Bewachung ist eine Erlaubnis erforderlich. Hierfür wird die Zuverlässigkeit und die Sachkunde überprüft. Rechtliche Grundlagen bilden § 34a GewO und die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV). Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende die entsprechende Erlaubnis online auf Amt24 beantragen.

  • Zielgruppe: ausschließlich für Landkreise und kreisfreie Städte
  • Preiskategorie: einfach
  • Datenbereitstellung: Eine Anbindung an ein Fachverfahren wird derzeit nicht umgesetzt. Die Antragsdaten inkl. Anlagen/Nachweise werden Ihnen zur automatisierten Weiterverarbeitung in geeigneten Standard-Formaten (pdf- und xml-Datei) über ein Transferverzeichnis bereitgestellt.

Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Gewerbeerlaubnis beantragen - Bewachungsgewerbe (§34a GewO) finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/gewerbeerlaubnis-beantragen-bewachungsgewerbe-34a-gewo.html

Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2024

Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.

(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2024 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.

(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Gewerbeerlaubnis beantragen - Bewachungsgewerbe (§34a GewO) entspricht der Kategorie "einfach"