Onlineantrag Erklärung zum Namen
Eheleute können auch nach der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Ehepartner, dessen Namen nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, einen Begleitnamen erklärt. Außerdem hat man das Recht, nach Auflösung einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft durch Scheidung oder Tod des Partners, seinen Geburtsnamen oder früheren Namen wieder anzunehmen. Mit Hilfe dieses Online-Antragsassistenten kann der Antragstellende die Namensänderung online auf Amt24 beantragen.
- Zielgruppe: alle sächsischen Kommunen, außer Landkreise
- Preiskategorie: mittel
- Datenbereitstellung: Die Antragsdaten werden automatisch als XPersonenstand-Nachricht über OSCI in Ihr AutiSta übermittelt. Neben der Erfassung der notwendigen Antragsdaten fordert der OAA auch Nachweise zur Berechtigung des Antragstellers. Diese werden auf einem für Ihr Standesamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt.
Nähere Informationen zum Online-Antragsassistenten Erklärung zum Namen finden Sie unter https://ozg.kisa.it/de/erklaerung-zum-namen.html.
Der Freistaat Sachsen finanziert unter Einsatz von Landes- und FAG-Mitteln die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenten vom 01.07.2022 bis 31.12.2025.
Mit der Bestellung dieses Online-Antragsassistenten erwerben Sie die IT-Dienstleistung für dessen Einrichtung und Inbetriebnahme (1.) sowie die anschließende Wartungs- und Pflegebetreuung (2.) durch KISA. Die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten unterliegt den Vertragsbedingungen für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Online-Antragsassistenten (OAA), diese finden Sie hier.
(1.) Im Rahmen der Förderung erfolgt bis 31.12.2025 die kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie eine Konfigurationsabfrage. Liegt diese vollständig vor, beginnt die Einrichtung Ihres Online-Antragsassistenten. Nach dem Go Live geht der Online-Antragsassistent in die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA über.
(2.) Im Rahmen der Förderung erfolgt außerdem eine 100%-Rabattierung auf gültige Pflege-Entgelte bis 31.12.2025. Ab dem 01.01.2026 werden die kommunalen IT-Dienstleister ihre Preismodelle neu kalkulieren. Das aktuell gültige Preisblatt mit den Kategorien für die Wartungs- und Pflegebetreuung durch KISA finden Sie hier. Der Online-Antragsassistent Erklärung zum Namen entspricht der Kategorie "mittel".
Die Anbindung an das Fachverfahren Autista ist mit Folgekosten verbunden (siehe KISA-Preisliste im Intranet).